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Steinbach (Wartburgkreis)
Steinbach ist ein Bergdorf in Thüringen, gelegen im Wartburgkreis. Bekannt ist Steinbach unter anderem durch die Gefangennahme von Martin Luther oberhalb Steinbachs.
Die Steimicher sind bekannt für ihre gesellige Art und ihr einfaches, herzliches wenngleich zuweilen auch etwas ruppiges Wesen
Kategorie:Ort in Thüringen
Thüringen
Thüringen ist ein Bundesland und zugleich einer von drei Freistaaten in Deutschland. Angrenzend sind die Bundesländer Sachsen im Osten und Südosten, Sachsen-Anhalt im Norden und Nordosten, Niedersachsen im Nordwesten, Hessen im Westen sowie Bayern im Süden.
Geografie
Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands und grenzt an die Länder Hessen (270 km), Bayern (381 km), Sachsen (265 km), Sachsen-Anhalt (296 km) und Niedersachsen (112 km). Der Freistaat Thüringen gehört zusammen mit Sachsen-Anhalt und Sachsen zu Mitteldeutschland. Wegen seines Waldreichtums wird Thüringen auch das „Grüne Herz Deutschlands“ genannt.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung Thüringens beträgt 160 km, die maximale West-Ost-Ausdehnung 198 km.
Thüringen wird von den Autobahnen 4, 9, 38, sowie 71 und 73 durchzogen. An der A 4 liegen wie an einer Perlenkette aufgereiht von West nach Ost die Städte Eisenach, Gotha, Erfurt, Weimar, Jena und Gera.
Der Süden des Landes wird dominiert vom Thüringer Wald, der sich von Eisenach bis Sonneberg durch das Land zieht. Nördlich davon liegt das Thüringer Becken. Nach Osten schließt sich an den Thüringer Wald das Thüringer Schiefergebirge an. Im Norden reicht der Freistaat bis an den Harz. Weitere Gebirge und Höhenzüge sind die Rhön, der Dün, der Kyffhäuser und der Hainich.
Die wichtigsten Flüsse Thüringens sind die Saale, die Ilm, die Werra, die Unstrut und die Weiße Elster.
Der höchste Berg Thüringens ist mit 982,9 m der Große Beerberg (weitere Berge siehe Liste der Berge in Thüringen), die tiefste Stelle liegt mit 114 m am Unstrutflutgraben bei Wiehe.
Staatsaufbau
Allgemein
Der gesamte Staatsaufbau Thüringens basiert auf der Verfassung des Freistaates Thüringen von 1993.
Laut der Verfassung ist Thüringen ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat (Art. 44). Artikel 45 besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass das Volk seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid verwirklicht.
Legislative
Die Legislative steht dem Thüringer Landtag zu. Im Weiteren besteht die Möglichkeit der aktiven Teilnahme an der Legislative des Volks durch Volksentscheid.
Der Landtag wird alle fünf Jahre nach dem Personalisierten Verhältniswahlrecht neu gewählt. Momentan haben 88 Abgeordnete einen Sitz im Landtag.
Siehe auch: Wahlergebnisse und Landesregierungen in Thüringen seit 1990.
Exekutive
Die Exekutive besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister. Er bestimmt außerdem einen Minister zu seinem Stellvertreter.
Der Landtag kann den Ministerpräsidenten nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum absetzen.
Seit 1999 ist in Thüringen eine Alleinregierung der CDU im Amt, die bei der Landtagswahl 2004 ihre absolute Mehrheit knapp verteidigen konnte. Die derzeitigen Regierungsmitglieder sind:
- Thüringer Ministerpräsident: Dieter Althaus
- Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin: Birgit Diezel
- Thüringer Innenminister: Dr. Karl Heinz Gasser
- Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Dr. Volker Sklenar
- Thüringer Kultusminister: Prof. Dr. Jens Goebel
- Thüringer Justizminister: Harald Schliemann
- Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Dr. Klaus Zeh
- Thüringer Minister für Wirtschaft und Arbeit: Jürgen Reinholz
- Thüringer Minister für Bau und Verkehr: Andreas Trautvetter
- Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei: Gerold Wucherpfennig
Die derzeitigen Staatssekretäre sind:
- Thüringer Finanzministerium: Dr. Rainer Spaeth (bis 31. Juli 2005 Michael Schneider)
- Thüringer Innenministerium: Stefan Baldus
- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:Christian Juckenack
- Thüringer Kultusministerium: Prof. Dr Walter Bauer-Wabnegg und Kjell Eberhardt
- Thüringer Justizministerium: Manfred Scherer
- Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit: Stephan Illert
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Arbeit: Dr. Jürgen Aretz
- Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr: Roland Richwien
Judikative
Die Judikative wird vom Verfassungsgerichtshof und von den weiteren Gerichten des Landes ausgeübt. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern. Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, die Landgerichte in Erfurt,Gera, Mühlhausen und Meiningen sowie die nachgeordneten Amtsgerichte.
Geschichte
Die Geschichte Thüringens wird im Hauptartikel Geschichte Thüringens dargestellt.
Chronologie
- bis 531: Die Besiedlung Thüringens erfolgt zunächst durch die Kelten, später dann durch verschiedene Germanenstämme (z.B die Hermunduren). Es bildet sich ein Königreich Thüringen heraus, mit einer Ausdehnung von der Elbe bis zur Donau, wobei enge Verbindungen bestehen mit dem Ostgotenreich Theodorichs.
- 531: kommt es nach der verlorenen Schlacht an der Unstrut (vermutlich bei Burgscheidungen) zur Unterwerfung durch die Franken, östlich der Saale siedeln sich Sorben (Slawen) an, somit fällt der Teil Thüringens aus der Frankischen Herrschaft heraus.
- nach 650: Die Franken beginnen Thüringen zu einer Grenzmark mit Grafschaftsverfassung auszubauen. Nicht ganz geklärt ist, ob Thüringen zwischenzeitlich ein Herzogtum war. Gleichzeitig beginnt um 700 die planmäßige Christianisierung Thüringens durch die Franken, wobei hier besonders der heilige Bonifatius hervorstach.
- nach 800: Wiederholt kommt es zu Einfällen der Sorben, die dadurch benötigten Befugnisse der thüringischen Herrscher zur Verteidigung ermöglicht eine Weiterentwicklung zum Markherzogtum (Herscher z.B.: Thakulf bis 873, Ratolf bis ?, Poppo bis 892, und Burchard bis um 910). In Friedenszeiten tritt Erfurt als Handelspunkt hervor.
- um 900: Thüringen gerät unter die Oberhoheit Sachsens durch Heinrich, Herzog von Sachsen und späteren König Heinrich den I.
- um 1000: Mehrere Grafengeschlechter konkurrieren um die Vorherrschaft in Thüringen, keines kann sich durchsetzen (Grafen von: Weimar-Orlemünde, Tonna-Gleichen, Käfernburg-Schwarzburg). Einzig von Bedeutung ist hier das Geschlecht der Ludowinger, dessen Begründer Ludwig der Bärtige um 1074? die Schauenburg bei Friedrichroda bauen lässt.
- 1067: Ludwig der Springer, Sohn von Ludwig dem Bärtigen, verlegt seinen Stammsitz auf die Wartburg und beginnt selbige auf den Status auszubauen, der heute noch zu sehen ist. Später gilt die Wartburg als die Hauptburg der Ludowinger.
- 1131: Der Sohn Ludwigs des Springers, Ludwig I., erhält die Landgrafenwürde auf dem Reichstag zu Goslar durch Kaiser Lothar III. Die nun folgende Zeit der Ludowinger als Landgrafen ist eine der bekanntesten in der Geschichte des Landes (Sängerkrieg auf der Wartburg. In diese Zeit fällt auch das Wirken der heiligen Elisabeth).
- 1247: Mit Heinrich Raspe stirbt der letzte Ludowinger. Thüringen fällt an die Wettiner.
- 1485: Mit der Leipziger Teilung der wettinischen Gebiete fällt Thüringen an die Linie der Ernestiner.
- 1521/22: Aufenthalt Martin Luthers auf der Wartburg, wo er als "Junker Jörg" unter dem Schutz der Weimarer Fürsten vor der Verfolgung des Papstes das Neue Testament übersetzte und damit die Grundlage einer einheitlichen deutschen Schriftsprache schuf.
- 1525: Thüringen ist ein Zentrum des Deutschen Bauernkrieges.
- 1546/47: Schmalkaldischer Krieg
- ab 1572: Mehrere Jahrhunderte währende Erbteilungen des Landes führen zu einer Vielzahl von entstandenen und wieder aufgelösten Fürstentümern.
- 1794-1805: Zeit der Weimarer Klassik als Blütezeit der deutschen Literatur
- 1806: Schlacht bei Jena und Auerstedt
- 1817: Wartburgfest der Burschenschaften
- 1. Mai 1920: Das Land Thüringen entsteht aus dem Zusammenschluss der sieben Volks- beziehungsweise Freistaaten der ehemaligen Großherzog- beziehungsweise Fürstentümer Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg, dieses schloss sich Bayern an), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, beiden Fürstentümern Reuß j.L. und Reuß ä.L., die sich 1919 zum Volksstaat Reuß vorab vereinigt hatten, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Zum Freistaat Preußen gehörten weiterhin dessen Regierungsbezirk Erfurt mit diversen Exklaven wie Schleusingen und Ziegenrück, sowie der Kreis Herrschaft Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau.
- 23. Januar 1930: Erste völkisch-nationalsozialistische Regierung in Deutschland (Baum-Frick-Regierung)
- 1932-1945: Regierung der NSDAP in Thüringen
- 1. Juli 1944: Unterstellung der Regierungsbezirks Erfurt der aufgelösten Provinz Sachsen unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.
- 1945-1952: Bildung des Landes Thüringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der DDR, bestehend aus dem Land Thüringen von 1920, jedoch ohne die Exklaven Allstedt und Ostheim, ferner aus dem Gebiet des früheren preußischen Regierungsbezirkes Erfurt und der Herrschaft Schmalkalden.
- 1952-1990: Aufteilung Thüringens in die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl.
- 1990: Neubildung des Freistaates Thüringen, bestehend aus den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl sowie unter Einbeziehung der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln, mit Josef Duchač als erstem Ministerpräsidenten.
Die Regierungschefs von Thüringen
Vorsitzenden des Staatsministeriums von 1920 bis 1933:
- 1920 - 1921: Dr. Arnold Rudolf Paulssen, DDP
- 1921 - 1924: August Frölich, SPD
- 1924 - 1928: Dr. Richard Leutheußer, DVP
- 1928 - 1930: Dr. Arnold Rudolf Paulssen, DDP
- 1930 - 1932: Erwin Baum, ThLB
- 1932 - 1933: Fritz Sauckel, NSDAP
Ministerpräsident von 1933 bis 1945:
- 1933 - 1945: Willy Marschler, NSDAP
Reichsstatthalter von 1933 bis 1945:
- 1933 - 1945: Fritz Sauckel, NSDAP
Regierungspräsidenten von 1945 bis 1952:
- 1945: Hermann Brill
- 1945 - 1947: Rudolf Paul, SPD/SED
- 1947 - 1952: Werner Eggerath, SED
Ministerpräsidenten von 1990 bis heute:
- 1990 - 1992: Josef Duchač, CDU
- 1992 - 2003: Dr. Bernhard Vogel, CDU
- 5. Juni 2003 - heute: Dieter Althaus, CDU
Wirtschaft
In Thüringen werden vor allem Glas, Keramik, Spielwaren, Holz und Textilien und viele Produkte aus der Metallverarbeitung hergestellt. Die meisten Arbeiter sind in Eisenach und Walthershausen im Maschinen- und Fahrzeugbau beschäftigt, aber auch in der Kleineisen- und Werkzeugproduktion. Von Bedeutung sind auch Elektrotechnik und Gerätebau in Erfurt, Eisenach, Ruhla, Suhl und Meiningen. Der Sitz des Unternehmens Jenoptik (früher Carl Zeiss Jena) in Jena macht die Stadt weltweit für seinen Präzisionsgerätebau bekannt.
Im Thüringer Becken, in der Orlasenke und im Gebiet südlich von Altenburg wird viel Ackerbau betrieben. Angebaut werden vor allem Weizen, Gerste und Zuckerrüben, im Untereichsfeld und im Werragebiet vielfach sogar Tabak. In den Flusstälern wachsen Obst und Gemüse und in Erfurt waren Blumenzucht und Gemüseanbau die Grundlage für die deutschlandweit bekannte Erfurter Saatzucht.
Der Tourismus ist aber ein genauso wichtiger Wirtschaftszweig für das Bundesland. Die Erholungsgebiete befinden sich hauptsächlich im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge. Zahlreiche Wanderwege erschließen diese Gebirge. Der etwa 160 km lange Fernwanderweg „Rennsteig“, der auf dem Kamm des gesamten Thüringer Waldes und des Thüringer Schiefergebirges entlangführt, bietet sehr gute Fernsichten. Ein bekanntes Wintersportzentrum ist Oberhof, welches ca. 10 km nördlich von Suhl liegt.
Die soziale Marktwirtschaft hat mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion und dem Beitritt zur Bundesrepublik 1990 die sozialistische Zentralverwaltungswirtschaft in Thüringen abgelöst. Dieser tief greifende Umstrukturierungsprozess löste in verschiedenen Branchen Krisen aus und führte zu hohen Arbeitslosenraten. Zwei Drittel der alten Arbeitplätze Thüringens fielen zwischen 1989 und 1995 der politischen und wirtschaftlichen Wende zum Opfer.
Verwaltungsgliederung
Die Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens wird im entsprechenden Zusatzartikel dargestellt.
Seit der Kreisreform vom 1. Juli 1994 ist der Freistaat Thüringen in 17 Landkreise unterteilt. Es gibt außerdem sechs kreisfreie Städte.
Landkreise
:in Klammern: Kreisstadt (sofern anderslautend als Landkreis) und Kfz-Kennzeichen
kreisfreie Städte
# Altenburger Land (Altenburg) (ABG)
# Eichsfeld (Heilbad Heiligenstadt) (EIC)
# Gotha (GTH)
# Greiz (GRZ)
# Hildburghausen (HBN)
# Ilm-Kreis (Arnstadt) (IK)
# Kyffhäuserkreis (Sondershausen) (KYF)
# Nordhausen (NDH)
# Saale-Holzland-Kreis (Eisenberg) (SHK)
# Saale-Orla-Kreis (Schleiz) (SOK)
# Saalfeld-Rudolstadt (Saalfeld/Saale) (SLF)
# Schmalkalden-Meiningen (Meiningen) (SM)
# Sömmerda (SÖM)
# Sonneberg (SON)
# Unstrut-Hainich-Kreis (Mühlhausen) (UH)
# Wartburgkreis (Bad Salzungen) (WAK)
# Weimarer Land (Apolda) (AP)
Kreisfreie Städte
Städte und Gemeinden
Es gibt in Thüringen 998 selbstständige Städte und Gemeinden. Zum großen Teil sind diese jedoch Mitglieder von Verwaltungsgemeinschaften.
Größte Städte
¹ Bildung der Gemeinde am 16. März 2004
Regionen
Sprache
Es gibt keinen einheitlichen thüringischen Dialekt, vielmehr ist das Gebiet des heutigen Bundeslands Thüringen, auch auf Grund seiner Geschichte, in sprachlicher Hinsicht stark differenziert.
Thüringisch wird nördlich des Rennsteigs gesprochen. Südlich dieses als Sprachscheide fungierenden Mittelgebirgszugs herrscht fränkisch geprägte Mundart vor.
Auch im Südosten Thüringens, entlang der Grenze zu Bayern befindet sich ein streifenförmiges fränkisch beeinflusstes Mundartgebiet, welches erst weiter nördlich ins Thüringische übergeht.
Weitere kleinräumige Dialektgebiete in Thüringen befinden sich im Südwesten, im Gebiet um Vacha, wo in einigen Orten hessischer Dialekt gesprochen wird.
Im Norden Thüringens, nördlich von Worbis und südlich von Duderstadt (Niedersachsen) wird in einer Anzahl von Orten, die sich nördlich der ik-ich- Linie befinden, niederdeutscher Dialekt, genauer Ostfälisch, gesprochen.
[http://www.personal.uni-jena.de/~x8wisu/woerterbuch/materialien/karten/index.html Hier] findet man Abbildungen, welche die sprachlichen Verhältnisse in Thüringen illustrieren. Nähere Informationen zu den sprachlichen Gegebenheiten in Thüringen liefern die [http://www.uni-jena.de/thwb Webseiten der Arbeitsstelle Thüringisches Wörterbuch, Jena]
Kultur
Kulinarische Spezialitäten
Thüringisch
Die als deftig geltende Thüringer Küche ist vor allem für Thüringer Klöße, die Thüringer Rostbratwurst und das Thüringer Rostbrätl bekannt. Regionale Spezialitäten sind der Mutzbraten und der Schmandkuchen.
Besondere Sehenswürdigkeiten
- Weimar, die Stadt der deutschen Klassik
- Wartburg
- Rennsteig im Thüringer Wald
- Saalfelder Feengrotten
- Deutsches Spielzeugmuseum
- Naturpark Obere Saale
- Kyffhäuserdenkmal
- Barbarossahöhle
- Oberweißbacher Bergbahn
- Mon plaisir – Puppenmuseum in Arnstadt
- Blick vom Emberg zum Thüringer Wald [http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/468966/display/1701904]
- Erlebnisbergwerke in Sondershausen (mit Kahnfahren, Kegeln oder Moutainbikefahren unter Tage in ca. 700 m Tiefe) und Merkers (mit dem größten untertägigen Schaufelradbagger der Welt und Kristallgrotte)
- Possen bei Sondershausen mit dem Possenturm, dem höchstem Fachwerkturm Deutschlands
- Nationalpark Hainich
- Erfurter Dom
- Bunkermuseum in Frauenwald
- Ruine Brandenburg/Werratal
Religion
Auf dem Gebiet des heutigen Thüringens ist der christliche Glauben durch die Missionierung des Heiligen Bonifazius eingezogen. Nach der Reformation sind fast alle Gebiete evangelisch geworden. Nur das Eichsfeld und Erfurt blieben katholische Hochburgen. 8,2 % der Bevölkerung gehören der Römisch-katholischen Kirche an (Stand: 2003).
Siehe auch
- Portal:Thüringen
- Geschichte Thüringens
- Liste der Orte in Thüringen
- Liste bedeutender Thüringer
- Thüringische Staaten
Weblinks
-
- [http://www.thueringen.de Freistaat Thüringen]
- [http://www.thueringen.info Urlaub im Freistaat Thüringen]
- [http://www.tls.thueringen.de Thüringer Landesamt für Statistik]
- [http://www.wahlen.thueringen.de/WahlSeite.asp Wahlergebnisse (Landeswahlleiter)]
ja:テューリンゲン州
ko:튀링겐 주
simple:Thuringia
Wartburgkreis
Der Wartburgkreis ist ein Landkreis im Westen von Thüringen. Nachbarkreise sind im Norden der Unstrut-Hainich-Kreis, im Osten der Landkreis Gotha, im Südosten der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, im Süden und Südwesten der hessische Landkreis Fulda und im Westen die ebenfalls hessischen Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis. Die kreisfreie Stadt Eisenach ragt im Norden wie ein Finger von Westen nach Osten in das Kreisgebiet.
Geografie
Der Südwesten des Wartburgkreises gehört zum Mittelgebirge der Rhön. Außerdem fließt ein großer Teil der Werra durch den Wartburgkreis (von Barchfeld bis Treffurt). Nördlich von Eisenach befindet sich der Nationalpark Hainich. Im Nordwesten beginnt in Hörschel (nahe Eisenach) der Rennsteig.
Wirtschaft
Durch den Automobilstandort Eisenach befinden sich im Wartburgkreis zahlreiche Industrieunternehmen für die Automobilzulieferung. Zudem steht in Creuzburg das größte und modernste Sägewerk Europas.
Auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel bezweckt die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis in Kürze luftfahrtspezifische Unternehmen anzusiedeln, was zum Teil schon geglückt ist.
Verkehr
Die wichtigsten Verkehrsanbindungen befinden sich in der innerhalb des Wartburgkreises liegenden kreisfreien Stadt Eisenach, welche alle Fernverkehrsanbindungen über die A4 gleichzeitig auch für den Warburgkreis bereitstellt.
Zudem befindet sich ein ICE-Knotenpunkt am Hauptbahnhof Eisenach. Alle Städte, die im Wartburgkreis einen Bahnanschluss haben, werden von Eisenach aus mit der Süd-Thüringen-Bahn (STB) angefahren, welche bis nach Meiningen verkehrt.
Der bei Eisenach liegende Flugplatz Kindel bindet den Wartburgkreis auch an den Luftverkehr an.
Geschichte
Der Landkreis entstand 1994. Er wurde aus dem Landkreis Eisenach, dem Landkreis Bad Salzungen sowie einiger Gemeinden aus dem Landkreis Bad Langensalza gebildet. Die kreisfreie Stadt Eisenach gehörte bis zum 31. Dezember 1997 zum Landkreis.
Wappen
Städte und Gemeinden
Zu den Begriffen "Verwaltungsgemeinschaft" bzw. "erfüllende Gemeinde" siehe Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen
Sonstiges
...
Weblinks
- [http://www.wartburgkreis.de/ Offizielle Website des Wartburgkreises]
Kategorie:Landkreis in Thüringen
Martin Luther
Martin Luther (eigentlich Martin Luder; - 10. November 1483 und † 18. Februar 1546 in Eisleben) ist der geistige Vater der protestantischen Reformation. Als Augustiner-Mönch wurde er Theologe und Professor und wollte notwendige Reformen zunächst ohne Kirchenspaltung erreichen. Durch seine sprachliche und schriftstellerische Gabe und charismatische Persönlichkeit entfaltete er breite Wirkungen, die die mittelalterliche Alleinherrschaft des Katholizismus in Europa unwiderruflich beendeten. Seine Lutherbibel zählt bis heute zu den wichtigsten Bibelübersetzungen.
Bibelübersetzung
Leben
Bibelübersetzung
Herkunft
Luthers Eltern waren der Bergmann, Mineneigner und spätere Ratsherr Hans Luder (1459-1530) und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459-1531). Luther wurde als achtes von neun Kindern in Eisleben (im Süden des heutigen Sachsen-Anhalt) geboren. Am folgenden Martinstag (11. November 1483) wurde er auf den Namen des Tagesheiligen getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Landkreis Mansfelder Land und hatten damals einige tausend Einwohner. Luther erfuhr eine damals normale, strenge väterliche, aber auch liebevolle Erziehung. Seine Eltern waren kirchentreu, aber nicht übermäßig fromm.
Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.
Studium
Eisenach]
Von 1501 bis 1505 studierte Luther an der Universität Erfurt in Thüringen und erhielt den „Magister Artium“ der philosophischen Fakultät: Dazu gehörte eine Grundausbildung auf Latein in den Fächern Grammatik, Rhetorik, Logik, Ethik und Musik.
Hier erwarb sich Luther eine genaue Kenntnis der Lehren des Aristoteles, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik beherrschten, aber in Erfurt bereits in der Kritik des Nominalismus standen.
Auf väterlichen Wunsch begann Luther nach seiner Promotion ein Studium der Rechtswissenschaften. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Schutzpatronin der Bergleute: „Heilige Anna, hilf! Lässt Du mich leben, so will ich ein Mönch werden.“ Aufgrund dieses Gelübdes trat er gegen den Willen seines Vaters dann in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein.
Hier übte er die Ordensregeln in vorbildlicher Strenge, so dass er schon am 27. Februar 1507 zum Priester geweiht wurde.
Trotz täglicher Bußübungen litt Luther große Gewissensqualen, die ihm niemand abnehmen konnte. Seine Hauptfrage war: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn dazu 1508 nach Wittenberg.
In der dortigen Klosterschule lernte er die Theologie Ockhams kennen, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, dazu die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die „Sentenzen“ des Petrus Lombardus – Augustin. Ein Jahr darauf promovierte er auch zum baccalarius biblicus (Professor der Bibel), der Griechisch und Hebräisch beherrschte, und hatte nun neben Moralphilosophie auch biblische Fächer zu lehren.
1510 reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents, in den er inzwischen zurückgekehrt war, gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen „Observanten“ mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten.
1511 holte Staupitz ihn erneut nach Wittenberg und machte ihn 1512 als Doktor der Theologie zu seinem Nachfolger. Obwohl er Luthers Gewissensnot nur lindern, aber nicht lösen konnte, hielt ihre Freundschaft bis zu Staupitz' Tod 1524 an.
In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe, von denen einige Originalmanuskripte oder wörtliche Kopien erhalten geblieben sind. Daran kann man seine Entwicklung zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren nachvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente nachzudenken.
Luthers Reformatorische Wende
In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther die Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) entdeckte. Von der Datierung der Reformatorischen Entdeckung hängt ihre inhaltliche Näherbestimmung und Bedeutung für die beginnende Reformation mit ab.
In einer späteren Eigenaussage beschrieb Luther diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die er in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinereremitenklosters erfahren habe. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 1511 – 1513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an.
Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm. 1, 17 habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:
:„Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht (Hab. 2, 4): Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“
Dieser Bibelvers führte früher oder später zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit ist ein reines Gnadengeschenk, das dem Mensch nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben wird. Keinerlei Eigenleistung kann dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, ist kein menschenmögliches Werk.
Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche zunehmend kritischer in den Blick, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah.
In der Römerbriefvorlesung von 1515 liegt Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentliche er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte.
Mit der Änderung seines Nachnamens von Luder zu Luther – nach dem griechischen Wort ελευθερος (eleutheros: „Befreiter“, „frei“) – signalisierte er seit 1517 auch äußerlich seine innere Verwandlung.
Der Beginn der Reformation: Ablass und 95 Thesen
95 Thesen
Luther hatte schon bei seiner Romreise Bußpraktiken kennengelernt, die er innerlich ablehnte. Mit dem Verkauf von Ablassbriefen sollte der Bau des Petersdoms in Rom finanziert werden. Ablassbriefe sollten den Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, wurden aber als Sündenerlass gegen Geld verkauft: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“ Genau ein Jahr vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich dagegen.
Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Tetzel auch nach Sachsen. Am 4. September 1517 gab Luther daraufhin 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Bibliothek im Schloss Wolfenbüttel wieder.
Doch erst jene Reihe von 95 Thesen, die Luther der Legende nach am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben soll, fand den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte er weniger gegen die Finanzpraktiken der katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den Sermon von dem Ablass und Gnade, in dem er die Thematik und seine Meinung dazu in einfacher, verständlicher Weise darstellte.
Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in Heidelberg seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben (sola gratia – sola fide) scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.
Philipp Melanchthon
Der römische Prozess
Im Juni 1518 hatte die Kurie Luther nach Rom vorgeladen, um die Gefahr der Ketzerei in einem Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Ketzerei geändert: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Er ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei.
Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Cajetan sollte Luther beim Augsburger Reichstag verhören. Am 12.-14. Oktober 1518 sprach er dort vor. Er weigerte sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab.
Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.: Er hatte den spanischen König Karl I. (Karl V.) als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte ihn verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaats fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.
Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Karlstadt auf. Diese richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de iure erst seit 400 Jahren - dem Dekret des Gratian, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte - Führer der Christenheit.
Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage - Konzil oder Papst - nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche.
Nachdem Karl V. am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.
Im Oktober 1520 widmete Luther Papst Leo dennoch seine Schrift De libertate christiana („Von der Freiheit eines Christenmenschen“) und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember aber vollzog er den endgültigen Bruch und antwortete auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert.
Doch Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte.
Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies sein Tod sein konnte, lehnte er ab, da er nicht aus Gründen der Schrift widerlegt worden sei. Darauf verhängte der Reichstag am 8. Mai das vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn: Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.
: Auszug aus der Reichsacht gegen Martin Luther vom 8. Mai 1521:
: „Wir Karl der Fünfte … haben uns zu ewigem Gedächtnis dieses Handelns, zur Vollstreckung des Dekrets, Sentenz und Verdammnis laut der Bulle, so unser heiliger Vater Papst als dieser Sachen ordentlicher Richter hat ausgehen lassen, den gedachten Martin Luther als von Gottes Kirche abgesondertes Glied und einen verstockten Zertrenner und offenbaren Ketzer von uns und euch allen und jedem insbesonderheit zu achten und zu halten erkannt und erklärt und tun das wissentlich in Kraft dieses Briefs. …
: Und gebieten euch allen und jedem besonders bei den Pflichten, damit ihr uns und dem heiligem Reiche verwandt seid, auch Vermeidung der poenae criminis majestatis (Strafe des Verbrechens der Majestätsverletzung) und unsrer und des Reiches Acht und Aberacht, und dazu Privierung und Entsetzung aller Regalia, Lehen, Gnaden und Freiheiten …, daß ihr samtlich und sonders nach Erscheinung des oben berührten zwanzig Tage, die sich auf den 14. Tag dieses gegenwärtigen Monats Mai enden, den vorgemeldeten Martin Luther nicht hauset, hofet, ätzt, tränket noch enthaltet, noch ihm mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich keinerlei Hilfe, Anhang, Beistand noch Fürschub beweiset, sondern wo ihr ihn alsdann ankommen und betreten und dessen mächtig sein mögt, ihn gefangen nehmt und uns wohlbewahrt zusendet …“
Der Geächtete wurde auf dem Heimweg nahe Altenstein/Bad Liebenstein von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen.
Hier konnte er begonnene Bibelauslegungen fortsetzen und vor allem mit der Übersetzung der Bibel beginnen.
Bibelübersetzung
Auf der Wartburg blieb Luther bis zum 1. März 1522 inkognito als „Junker Jörg“. Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Diese Übersetzung wurde später in großer Auflage verbreitet und dann mit dem Alten Testament (übersetzt 1534) zusammen zur berühmten Lutherbibel. Als Vorlage diente ihm ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam, zusammen mit dessen eigener lateinischen Übersetzung sowie der Vulgata.
Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen sinngemäß (und gemäß seiner eigenen Auslegung) im Deutschen wiederzugeben. Er wollte „dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Die Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon vor Luther verschmolzen waren. Aber erst seine Bibelübersetzung trieb die Entwicklung der deutschen Sprache zum gemeinsamen Hochdeutsch entscheidend voran.
Vor Luther war die Bibel schon öfter ins Deutsche übertragen und bis 1518 14 mal hochdeutsch, 4 mal niederdeutsch gedruckt worden. Aber diese Übersetzungen fußten auf der Vulgata, der lateinischen Bibelübersetzung von Hieronymus, hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte.
Protestanten verwenden die Lutherbibel mit mehreren revidierten Neuauflagen (zuletzt 1984) bis heute. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik, da ihre Texte für Choräle, Kantaten, Motetten usw. verwendet werden.
Auch Luthers Predigten und Schriften waren in einer kräftigen und volksnahen Sprache verfasst, wobei er vulgäre Ausdrücke nicht verschmähte. Bekannt wurden viele deftige Zitate wie: „Aus einem glücklichen Arsch kommt ein fröhlicher Furz.“
Die Reformation in Wittenberg
In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichende Gottesdienstreformen: u. a. gegen die Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Den Kelch enthielt die römische Messfeier den Gläubigen stets vor. Ab 1522 setzte der Stadtrat die Neuerungen um und beschloss auch Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte (s. u.). Doch die Tumulte ebbten nicht ab: Viele Nonnen und Mönche verließen nun die Klöster in Sachsen. Die „Zwickauer Propheten“, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhe.
Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. In 6 Tagespredigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvolleren Reformen: Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend. Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt.
Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten).
Die Ausbreitung der Reformation
Die Schriften von 1520 machten Luther im ganzen Reich bekannt. In vielen Ländern begannen sich ähnliche Reformbestrebungen zu regen. Diese Reformationsbewegung führte im Ergebnis zu einer Kirchenspaltung und Gründung der lutherischen Kirche. Diese lag Luther fern, da er die katholische („allumfassende“) Kirche insgesamt reformieren wollte.
Als die katholischen Stände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (5 Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten.
Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 erreichten diese die Duldung ihrer gemeinsamen Bekenntniserklärung, der Confessio Augustana, und die erneute Aussetzung des Wormser Edikts. Dadurch konnte sich die Reformation in den deutschen Territorien weiter ausbreiten und festigen. Dies war der politische Durchbruch, aber auch der Beginn einer Entwicklung, die später zur Gegenreformation und zum 30-jährigen Krieg führte.
Heirat, Familie, häusliche Verhältnisse
Luther und die ehemalige Nonne Katharina von Bora, die 1524 aus dem Kloster Nimbschen geflohen war und seitdem in Wittenberg lebte, verlobten sich am 13. Juni 1525. Die Hochzeit fand am 27. Juni 1525 statt. Die Eheschließung war für Luther eine logische Konsequenz seiner Lehren, da er den Zölibat ablehnte, die Auflösung der Klöster verlangte und die Eheschließung nicht mehr als sakrales Sakrament verstand. Damit stieß er viele vor den Kopf. Doch Katharina war ihm in seinen Schwierigkeiten und den Depressionen eine große Hilfe. Durch Beherbergung von Studenten - die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben - beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor. Luther hatte mit ihr sechs Kinder, darunter Paul Luther. Drei der sechs Kinder starben früh.
Luthers Wappen war die „Lutherrose“. In einem Brief vom 8. Juli 1530 beschreibt er sein Wappen [http://www.luther.de/bilder/lutherrose_gross.jpg (Bild)]:
: „Das erste sollte ein Kreuz sein - schwarz - im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte. Denn so man von Herzen glaubt, wird man gerecht … Solch Herz soll mitten in einer weißen Rose stehen, anzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und Friede gibt … darum soll die Rose weiß und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist der Geister und aller Engel Farbe. Solche Rose steht im himmelfarbenen Feld, dass solche Freude im Geist und Glauben ein Anfang ist der himmlische Freude zukünftig … Und um solch ein Feld einen goldenen Ring, dass solche Seligkeit im Himmel ewig währt und kein Ende hat und auch köstlich über alle Freude und Güter, wie das Gold das edelste köstlichste Erz ist …“
Die mittelalterliche Feudalordnung führte auch infolge vieler Kriege dazu, dass die Fürsten den Bauern immer mehr Abgaben aufbürdeten, ihre Gewohnheitsrechte (z.B. das Jagen, Fischen, Holz schlagen) immer stärker einschränkten und sie in die Leibeigenschaft zwangen. Dies führte schon im 15. Jahrhundert zu einer Serie von Bauernaufständen, zuerst in der Schweiz.
In deutschen Gebieten kam es 1524 zum großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war. Die Bauern stellten Forderungen, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten (12 Artikel). Dabei beriefen sie sich auch auf die Bibel und sahen sich moralisch im Recht, da sie Luthers Reformation auf ihrer Seite glaubten.
Nach einigen Erfolgen der Bauern ließen die Fürsten ein Gegenheer aufstellen, das aber die ersten Schlachten verlor. In Weinsberg ermordeten einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter (Weinsberger Bluttat). Daraufhin verfasste Luther, der sich bis dahin zurückgehalten hatte, seine berüchtigte Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese ermutigte alle Fürsten - unabhängig von ihrer Konfession - dazu, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, das Gegenheer.
1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war der frühere Lutherschüler und Reformator Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten.
Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.
Luther begrüßte dies als gerechte Strafe für den „Teufel“, der das „weltliche“ und „himmlische“ Reich vermischt und gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte (vgl. Zwei-Reiche-Lehre). Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war.
Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum etwa 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Keine einzige ihrer Forderungen wurde erfüllt, sondern vielfach wurden ihre Lasten verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.
Spätzeit
Theologie
Reformatorische Hauptschriften
In drei reformatorischen Hauptschriften des Jahres 1520 entfaltet Luther seine Theologie. Mit diesen Werken findet sie weite Verbreitung.
An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung
Mit der Adelsschrift wendet sich Luther auf deutsch an die weltlichen Fürsten, denen er die Durchführung der reformatorischen Maßnahmen übertragen will, da die Bischöfe darin nach seiner Meinung versagt haben. Luther argumentiert, dass sich die Romanisten vor der Reformation hinter drei Mauern verstecken: 1. Sie stellen die kirchliche Obrigkeit über die weltliche. 2. Wenn die Reformation mit Hilfe der Bibel begründet wird, verweisen sie darauf, dass nur der Papst das Recht hat, die Bibel endgültig auszulegen. 3. Soll zu Auslegungszwecken oder Reformationsbemühungen ein Konzil einberufen werden, wird darauf verwiesen, dass nur der Papst das Recht dazu besitze. Damit stehe der Papst über dem Konzil.
Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, der Frühkapitalismus eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben.
Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten den Gegensatz von Staat und Kirche, der das Mittelalter geprägt hatte; die Fürsten wurden zu uneingeschränkten Beherrschern der neuen Staatskirchen. Erst 1918 endete dieser Zustand in Deutschland.
De captivitate Babylonica ecclesiae
De captivitate (Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche) behandelt die Sakramente und richtet sich in Latein an Gelehrte. Luther reduziert die Sakramente unter Berufung auf die Einsetzungsworte Jesu von sieben auf drei - Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Da er bei letzterem in der Frage der "Materie" (nicht der Einsetzung Christi) unsicher ist, spricht er von zwei Sakramenten und einem sakramentalen Zeichen. Doch nicht die Reduktion auf 2-3 Sakramente ist das Bahnbrechende, sondern die neue Auffassung, sie dem Wort unterzuordnen. Luther sieht im Sakrament nicht mehr göttliches Gnadenmittel, sondern das sichtbare Zeichen der göttlichen Verheißung. Die Sakramente veranschaulichen die Wortverkündigung, fügen ihr aber nichts hinzu. Hier liegt die eigentliche, bis heute trennende Grenzlinie zum katholischen und orthodoxen Sakraments- und Kirchenverständnis.
Von der Freiheit eines Christenmenschen
Diese Schrift handelt von der "evangelischen Freiheit", die das Leben eines Christen ausmacht. Luther fasst sie, im Anschluss an Paulus, in zwei Sätzen zusammen, die sich dialektisch ergänzen und bedingen:
- Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan - durch den Glauben.
- Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan - durch die Liebe.
Der um eine Verständigung im Ablassstreit bemühte Georg Miltitz rät Luther, diese Schrift Papst Leo zu widmen, um die endgültige Exkommunikation noch abzuwenden. Diese Hoffnung wird aber hinfällig, denn Luther setzt noch im selben Jahr das Amt des Papstes mit dem „Antichristen“ gleich.
Die Auseinandersetzung mit den „Schwärmern“
Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Aufgrund der Wichtigkeit der Messreform, die das „Herzstück“ der Erneuerung des kirchlichen Lebens darstellte, war dieses zu erwarten.
Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Andreas Karlstadt 1524 seine Auffassung der realpräsentischen Anwesenheitsform des Leibes Christi, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck brachte, beibehalten und ausgebaut. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheitsform Christi im Abendmahl gründet sich auf die Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26;1.Kor 11,24) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“.
Karlstadt aüßerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Bedeutung mit mystischen Anhang. Unabhängig davon entwickelte in der eidgenössischen Schweiz der Züricher Huldrych Zwingli ab 1523 eine rein signitative Bedeutung vom Status der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl, und wertete die Niessung als geistliches „Essen“. Für den Gläubigen hat das Abendmahl den Status des Erinnerungsmahls an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und deshalb geistliche Wirkung.
Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführter Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumenten mit Zwingli.
Den literarischen Abschluss setzte Luther mit der Schrift „Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis“ , in der er die Frage mit scholastischer Spitzfindigkeit endgültig geklärt haben wollte. Die Argumente waren seit Oekolampads und Zwinglis Erwiderung „Über D. Martin Luthers Buch, Bekenntnis genannt“ ausgetauscht.
Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1.-4.Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb.
Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi, d.h. die Messe darf nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für uns gestorben ist.
Zentrale Streitpunkte waren einerseits das Verständnis der Einsetzungsworte „das ist mein Leib“ (Mt. 26,26 und 1.Kor. 11,24) und andererseits die Frage nach der Art und Weise der Gegenwart Christi im Abendmahl.
Luther bestand auf dem wörtlichen Sinn des Wortes „est“. Er vertrat also die Vorstellung von der Realpräsenz des Leibes und Bluts Christi. Er hatte die Worte „hoc est corpus meum“ mit Kreide auf den Tisch vor sich geschrieben und deutete während der Diskussionen immer wieder auf den Satz, um das „est“ als entscheidendes Element hervorzuheben.
Zwingli dagegen betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte „significat“. Für Zwingli war die Durchführung des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter.
Luther trat für die volle leibliche Präsenz Christi im Abendmahl ein, während Zwingli von einer spirituellen Anwesenheit Christi in der Mahlfeier ausging.
Man kann bei Luther ein stärkeres „Hängen am Wort“ beobachten, wie Heiko A. Oberman richtig festgestellt hat.
Weiterhin verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6, 63 : „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestattet es nicht, von einer leibhaftigen Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen ist, kann daher nach dieser Himmelfahrt nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich war Jesus nur während seiner Zeit auf Erden; gelitten am Kreuz hatte er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befindet sich Jesu erhöhte menschliche Natur „zur Rechten Gottes.“
Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen. Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe. Davon abgesehen verstand er „die Rechte Gottes“ unräumlich. Christus hat Anteil an der Stellung Gottes und ist, wie Gott selbst, omnipräsent. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther eben nicht getrennt werden. So setzt Luther der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Gott und auch sein Sohn als Teil von ihm, omnipräsent sind.
Man kann an der Argumentationsweise der beiden Parteien sehen, dass beide unterschiedliche Standpunkte bezüglich der Christologie vertraten. Für Luther war Christus immer zugleich wahrer Mensch und wahrer Gott. Göttliche und menschliche Natur Christi waren in Aufnahme des altkirchlichen chalkedonensischen Dogmas untrennbar miteinander verbunden. Für Zwingli dagegen waren göttliche und menschliche Natur streng auseinanderzuhalten. Nur die göttliche Natur allein konnte, so Zwingli, beim Abendmahl anwesend sein, da nur sie die Eigenschaft der Allgegenwart besitze, worin antiochenische, nestorianische Bezüge anklingen.
Beide, Luther und Zwingli, sahen den anderen perspektivisch verzerrt: Zwingli sah Luther fälschlicherweise als Anhänger einer überholten, katholischen oder papistischen Vorstellung, und Luther ordnete Zwingli unter die Spiritualisten und Schwärmern ein. Obwohl die Gespräche zu einer Entzerrung der wechselseitigen Sichtweise führten, konnte Luther die Schweizer nicht als Brüder anerkennen und der Straßburger Bucer musste sich von Luther sagen lassen, dass sie nicht den gleichen Geist hätten.
Luther und die Juden
Luthers Ablehnung des Judentums wird heute stärker ins Blickfeld gerückt und hinsichtlich ihrer Wirkungsgeschichte im Dritten Reich kontrovers diskutiert.
Sicher ist: Diese Ablehnung entstand erst allmählich. In seiner Schrift Daß Jesus ein Geborner Jude Sei (1523) betonte Luther, dass Jesus aus Gottes Volk stammte. Er schloss Gewalt gegen Juden aus und sah ihre gesellschaftliche Isolierung als Hindernis, sie „zu bessern“, d. h. zum wahren Glauben zu bekehren. Er hoffte, Juden nach erfolgter Reformation der Kirche eher zu Christen bekehren zu können.
Darin wurde er enttäuscht. Danach wandelte er sich zu einem ausgesprochenen Judenfeind, wie seine Spätschriften deutlich zeigen: Brief wider die Sabbather an einen guten Freund (1538), Von den jüden und iren lügen (1543) und Vom Schem Hamphoras und vom Geschlechte Christi (1544).
Darin erklärte Luther die Juden zum ärgsten Feind des Christentums wie der Teufel und bezog sich dazu auch – zu Recht oder zu Unrecht, ist umstritten – auf antijüdische Aussagen des Neuen Testaments.
So schrieb er 1543 u.a. in Von den jüden und iren lügen:
: „Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.“
: „Wenn ich könnte, wo würde ich ihn (den Juden) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.“
: „Jawohl, sie halten uns (Christen) in unserem eigenen Land gefangen, sie lassen uns arbeiten in Nasenschweiß, Geld und Gut gewinnen, sitzen sie dieweil hinter dem Ofen, faulenzen, pompen und braten Birnen, fressen, sauffen, leben sanft und wohl von unserm erarbeiteten Gut, haben uns und unsere Güter gefangen durch ihren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir arbeiten und sie faule Juncker lassen sein … sind also unsere Herren, wir ihre Knechte.“
Darauf folgte ein 7-Punkte-Plan zum Umgang mit den Juden:
: „Erstlich, das man jre Synagoga oder Schule mit feur anstecke und, was nicht verbrennen will, mit erden überheufe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich Und solches sol man thun, unserm Herrn und der Christenheit zu ehren damit Gott sehe, das wir Christen seien. – Zum anderen, das man auch jre Heuser des gleichen zerbreche und zerstöre, Denn sie treiben eben dasselbige drinnen, das sie in jren Schülen treiben Dafur mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall thun, wie die Zigeuner, auff das sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Lande. – Zum dritten, das man jnen nehme all jre Betbüchlein und Thalmudisten, darin solche Abgötterey, lügen, fluch und lesterung geleret wird. – Zum vierten, das man jren Rabinen bey leib und leben verbiete, hinfurt zu leren. – Zum fünften, das man die Jüden das Geleid und Straße gantz und gar auffhebe. – Zum sechsten, das man jnen den Wucher verbiete und neme jnen alle barschafft und kleinot an Silber und Gold, und lege es beiseit zu verwaren. – Zum siebenden, das man den jungen, starcken Jüden und Jüdin in die Hand gebe flegel, axt, karst, spaten, rocken, spindel und lasse sie jr brot verdienen im schweis der nasen.“
Das wirkt heute wie ein Aufruf zu einigen der Maßnahmen, die später die Nationalsozialisten gegen Juden planten und vollzogen. Daher ist zu fragen, welches Ziel Luther damit verfolgte.
Historiker weisen darauf hin, dass seine Schrift an evangelische Fürsten, nicht an die Bevölkerung gerichtet war. Luther betonte, er wolle nicht die Juden, nur ihre „Lügen“ angreifen. Er wollte erreichen, dass diese „Lügen“ – der jüdische Glaube – auf keinen Fall weiter verbreitet werden konnten. Dazu verlangte er von den Fürsten strenge Unterdrückung und letztlich Vertreibung aller Juden aus ihren Territorien. Dem folgten diese jedoch – anders als im Bauernkrieg 1525 – nicht.
Ob diese Judenfeindschaft in Luthers Theologie angelegt war oder nur dem Zeitgeist folgte, ist umstritten. Es gab damals viele judenfeindliche Schriften. Christlicher Antijudaismus war die Regel. So ist zu fragen, was Luthers Aussagen von katholischer Tradition unterschied und welches Gewicht sie damals hatten.
Spätere Antisemiten, z.B. Alfred Rosenberg und Julius Streicher, haben sich auf Luther berufen und seine judenfeindlichen Aussagen zur Rechtfertigung ihrer Judenverfolgung verwendet. Sie ignorierten dabei, dass Israel für Luther stets Gottes Volk blieb und er sogar in seiner letzten Predigt nochmals die Bekehrung, nicht Ermordung, der Juden anmahnte.
Ausführlich dazu siehe den Artikel Antijudaismus im Mittelalter#Luthers Stellung zum Judentum.
Luther und die Hexenverfolgungen
Antijudaismus im Mittelalter#Luthers Stellung zum Judentum
Martin Luther war wie Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.
Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zur Stelle 2. Mose 22,18 hielt.
Er verlieh hier seinem tiefen Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt einer gnadenlosen Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht:
: „Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann…
: Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“
Martin Luther war ein klarer Befürworter der Todesstrafe für Schadenszauberei, noch dazu mit einem stark frauenfeindlichen Akzent. In der Predigt vom 6. Mai 1526 sagt Luther fünfmal: „sie sind zu töten“ (Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.)
Allerdings ist der Kirchenpolitiker, Prediger und Seelsorger Martin Luther kein eifernder Hexenjäger gewesen.
Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.
Gottesdienstordnungen
Luther verfasste 1523 eine erste lateinische Messordnung, die Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi, eine gereinigte Form der Messe.
Erst relativ spät - 1526 - erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts. Dieses Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen.
Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.
Musik
Luther schrieb zahlreiche Kirchenlieder, da für ihn der Gesang als aktive Beteiligung der Gemeinde im Gottesdienst sehr wichtig war. Dazu übernahm er oft gregorianische Hymnen und ältere Weisen und gab ihnen neue deutsche Texte oder übersetzte die Originaltexte. Luthers Kirchenlieder wurden zu einer Säule des reformatorischen Gottesdiensgesanges.
Das erste Lied Luthers war Ein neues Lied wir heben an. Im Untertitel heißt es:
: „Ein neu Lied von den zweyen märterern Christi (Johannes van Esschen und Hendrik Vos, Augustinermönche in Antwerpen), am 1. Juli 1523 zu Brüssel von den Sophisten zu Löwen verbrannt. Diß Lied zeyget an, warumb die gottlosen Sophisten die rechten Christen umbpringen.“
: Liedtexte finden sich u.a. beim [http://gutenberg.spiegel.de/luther/lieder/einneues.htm Projekt Gutenberg-DE].
Siehe auch
- Liste der Kirchenlieder Luthers
- Lutherhaus Eisenach
- Lutherkirche
Werke Martin Luthers
Von Luther sind zahlreiche Schriften überliefert, auch gibt es eine riesige Menge an überlieferten Predigten, Briefen und Tischreden. Vor allem Georg Rörer, der Luthers Schriften gesammelt und die meisten Tischreden und Predigten eigenhändig zu Papier gebracht hat, ist dies zu verdanken.
- D. Martin Luthers Werke, Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Lutherausgabe), 120 Bände, 1883 ff. (Sonderedition 2000-2007), ISBN 3740009454
- Tischreden. Reclam, Ditzingen 1981, ISBN 3150012228
- De servo arbitrio, 1525
- Martin Luther. Studienausgabe in 6 Bänden. Evangelische Verlagsanstalt Leipzig, Luthers wichtigste Werke, frühneuhochdeutsch und lateinisch, kommentiert, mit Glossarband.
Literatur
- Brecht, Martin: Martin Luther; ISBN 3-7668-3310-3 bzw. 3-7668-0852-4
- Bd. 1: Sein Weg zur Reformation 1483-1521; Stuttgart: Calwer, 1981 (31990); ISBN 3-7668-0678-5
- Bd. 2: Ordnung und Abgrenzung der Reformation 1521-1532; Stuttgart: Calwer, 1986; ISBN 3-7668-0792-7
- Bd. 3: Die Erhaltung der Kirche 1532-1546; Stuttgart: Calwer, 1987; ISBN 3-7668-0825-7
- Fausel, Heinrich: D. Martin Luther. Leben und Werk, 2 Bände (aus Luther-Sicht); Neuhausen-Stuttgart: Hänssler, 1996; ISBN 3-7751-2440-3
- Bd. 1: 1483-1521
- Bd. 2: 1522-1546
- Friedenthal, Richard: Luther. Sein Leben und seine Zeit; München, Zürich: Piper, 81996 (11967); ISBN 3-492-20259-4
- Haustein, Jörg: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen; Stuttgart u.a.: Kohlhammer, 1990
- Haustein, Jörg: »Zwischen Aberglaube und Wissenschaft. Zauberei und Hexen in der Sicht Martin Luthers.«; in: Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land, hg. von Rosemarie Knape; Lutherstadt Eisleben: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 2000; S. 327-337; ISBN 3-9806328-7-3
- Herrmann, Horst: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann; München: Orbis-Verlag, 1999; ISBN 3-572-10044-5
- Herrmann, Horst: Martin Luther - Eine Biographie; Berlin: Aufbau-Taschenbuch-Verlag, 2003; ISBN 3-7466-1933-5
- Joestel, Volkmar; Schorlemmer, Friedrich (Hg.): Wir sind allzu lange deutsche Bestien gewesen. Volksbildung bei Luther und Melanchthon. Eine Textsammlung
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist eine der beiden deutschen Volksparteien. Sie versteht sich als „christlich-demokratische, liberale und konservative Partei der Mitte“. Ziel der CDU ist es, im Gegensatz etwa zum einst rein katholischen ZENTRUM, alle christlichen Konfessionen in einer politischen Partei zu bündeln.
Sie stellt mit ihrer Bundesvorsitzenden Dr. Angela Merkel die amtierende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltliches Profil
Die CDU hat im Laufe ihrer Geschichte mehrere Programme vorgelegt. Das Ahlener Programm, das 1947 vom nordrhein-westfälischen Landesverband beschlossen wurde, propagierte einen sog. „christlichen Sozialismus“. Zwei Jahre später wurden anlässlich der Bundestagswahl 1949 die Düsseldorfer Leitsätze verabschiedet, die eine soziale Marktwirtschaft propagierten. Das aktuelle Grundsatzprogramm wurde am 23. Februar 1994 auf dem Parteitag in Hamburg verabschiedet und trägt den Titel „Freiheit in Verantwortung“.
In ihrem aktuellen Grundsatzprogramm spricht die CDU vom „christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott“. Die CDU strebt eine Soziale Marktwirtschaft in einem föderalen Rechtsstaat an. Außenpolitisch strebt sie vor allem eine Vertiefung der Europäischen Einigung und eine Vertiefung der nordatlantischen Beziehungen zu den USA an. In der jüngeren Vergangenheit setzte die CDU ihre Schwerpunkte vor allem auf die Themen Wirtschafts-, Steuer-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Außen- und Sicherheitspolitik. So heißt auch der Titel des Wahlprogramms für die Legislaturperiode von 2005–2009: „Wachstum. Arbeit. Sicherheit.“ Siehe auch: Bundestagswahl 2005
Wirtschafts- und Sozialpolitik
In der Wirtschaftspolitik verfolgt sie das Modell der reformierten sogenannten „Neuen Sozialen Marktwirtschaft“. In diesem Zusammenhang steht auch ihr Grundsatz: „Sozial ist, was Arbeit schafft!“ So kritisiert sie, dass die von der Union teilweise im Bundesrat mitgetragenen Sozial- und Arbeitsmarktreformen (Hartz-Konzept) der rot-grünen Bundesregierung bisher keine positiven beschäftigungspolitischen Effekte hätten. Im aktuellen Wahlprogramm, vorgestellt im Juli 2005, plädiert die CDU für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 18 %, der ermäßigte Satz für die Mehrwertsteuer von 7 % soll beibehalten werden. Die Mehreinnahmen sollen zu einem Viertel an die Bundesländer fließen, zu drei Vierteln sollen sie zu einer Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden. Außerdem will sie das linear-progressive Einkommenssteuersystem beibehalten. Dabei soll der Eingangssteuersatz von 15 % auf 12 % gesenkt werden, und der Spitzensteuersatz von 42 % auf 39 %. Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen soll mit einer sechsjährigen Übergangsfrist wegfallen. Insgesamt sollen durch Streichungen von Steuervergünstigungen Einnahmen in Höhe von rund 4 Mrd. Euro entstehen.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll als Gegenfinanzierung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 6,5 % auf 4,5 % gesenkt werden. Dadurch sollen die Produktionskosten im Inland gesenkt werden. Einzelne Sozialleistungen (etwa Arbeitslosengeld II) sollen daran gemessen werden, wie lange jemand in die Staatskasse eingezahlt hat. Nach Willen der CDU soll nur derjenige Unterstützung vom Staat bekommen, bei dem Eltern oder Kinder für deren Unterhalt nicht aufkommen können (der sogenannte „Unterhaltsrückgriff“). Die Pendlerpauschale dagegen soll reduziert werden: Die täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz sollen nur noch mit 25 statt bisher 30 Cent pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden können, und dies auch nur für eine Strecke von maximal 50 Kilometern. Außerdem sollen zukunftsorientierte Technologien wie die Genforschung wieder stärker gefördert werden. In der Frage der Atomkraft ist eine Verlängerung der Restlaufzeiten geplant. Durch eine engere Zusammenarbeit der Ämter, Behörden und Stellen soll das sogenannte „Lohndumping“ bekämpft werden. Die Infrastruktur soll erheblich ausgebaut werden, besonders in den neuen Bundesländern. Dazu sollen „viele“ von Rot-Grün gestoppte Verkehrprojekte wieder aufgenommen werden. Nach Willen der CDU sollen betriebliche Bündnisse für Arbeit Abweichungen von Flächentarifverträgen erlauben, wenn eine große Mehrheit der Belegschaft dem in geheimer Wahl zustimmt. Der Kündigungsschutz soll bei Neueinstellungen in den ersten drei Jahren aufgehoben werden. Bei Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten soll er für zukünftig Eingestellte entfallen. Existenzgründer sollen von der Statistikpflicht freigestellt werden. Vollstatistiken sollen zudem „weitestgehend“ abgeschafft werden und durch repräsentative Stichproben ersetzt werden. „Kleine“ Unternehmen sollen der Buchführungspflicht entledigt werden. Außerdem soll die Nachweis- und Dokumentationspflicht zurückgeführt werden. Das Verbandsklagerecht bei Planungsverfahren soll abgeschafft werden, sofern es nicht durch die EU vorgeschrieben wird. Die von Rot-Grün eingeführte sogenannte „Ich-AG“ soll wieder abgeschafft werden, jedoch sollen Ich-AGen, die bereits bestehen, das Recht erhalten, auch weiterhin zu existieren. Die EU-Agrarsubventionen sollen stark gekürzt werden. Den neuen Bundesländern sollen für die Zeit von 2006 bis 2019 wie bisher vereinbart Solidarpaktmittel in Höhe von 156 Mrd. Euro zugesichert. Außerdem will die CDU Druck auf die EU ausüben, dass die Förderung der wirtschaftlich benachteiligten Regionen auch in der Förderperiode von 2007–2013 fortgeführt wird.
Bildung
Das dreigliedrige Schulsystem soll beibehalten werden, es soll demnach im Gegensatz zur SPD keine zusätzlichen Gesamtschulen eingeführt werden.
Sozialverträgliche Studiengebühren werden befürwortet.Die Studienbeiträge dürften die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht übersteigen und dürften die Aufnahme eines Hochschulstudiums nicht verhindern. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätze für Begabte und Bedürftige. Die Studienbeiträge sollen die finanzielle Situation an den Hochschulen verbessern. Durch die besseren Studienbedingungen soll sich das Studium verkürzen.
Innenpolitik
Verbrechen sollen härter bestraft werden, dadurch soll die Sicherheit erhöht werden. Die Bundeswehr soll im Innern Deutschlands insbesondere bei Katastrophen und Anti-Terror-Einsätzen beteiligt werden. Die CDU strebt eine relativ restriktive Ausländerpolitik an. Doppelte Staatsbürgerschaft wird nur in Ausnahmefällen befürwortet. Zuwanderung soll strenger kontrolliert werden.
Außenpolitik
Außenpolitisch strebt sie vor allem ein intaktes Verhältnis zu den USA an. So warf sie im zeitlichen Umfeld des Irak-Krieg der Bundesregierung häufig Anti-Amerikanismus vor. Eine „ominöse Achse“ Paris-Berlin-Moskau-Peking könne nach Aussage von Edmund Stoiber (CSU) niemals die Einbindung in das westliche Bündnis ersetzen. Deutschland brauche vielmehr die USA als Garanten von Frieden und Freiheit in der Welt. Eine EU-Vollmitgliedschaft der Türkei hält sie zurzeit für falsch. Stattdessen tritt die Partei für eine privilegierte Partnerschaft ein. Sie argumentiert vor allem, die Türkei verstoße häufig gegen Menschenrechte und die türkische Regierung leugne den Völkermord an den Armeniern 1915 noch heute. Des Weiteren müsse die Türkei Zypern als souveränen Staat anerkennen, da es Grundvoraussetzung sei, dass sich die Mitglieder der EU untereinander anerkennen. Die CDU beklagt, es könne bei der Frage, ob die Türkei in die EU eintrete, ein Automatismus entstehen, wenn der Türkei zum jetzigen Zeitpunkt EU-Beitrittsverhandlungen angeboten würden.
Im künftigen Verhältnis zu Polen soll vor allem die von der Union befürwortete Schaffung eines Zentrums gegen Vertreibungen eine Rolle spielen.
Parteipolitik
Bevorzugter Koalitionspartner ist im Regelfall die FDP, da die CDU mit ihr vor allem in der Wirtschafts- und Steuerpolitik am meisten Gemeinsamkeiten sieht, unterschiedliche Ansichten gibt es vor allem in der Frage der Bürgerrechte; insbesondere ist in diesem Zusammenhang die von CDU befürworte, von FDP jedoch vehement abgelehnte Ausweitung der Videoüberwachung sowie langfristgere Speicherung von Verbindungsdaten etc. zu nennen. Teilweise koaliert sie auf Landesebene auch mit der SPD. Bündnisse mit den GRÜNEN und im Osten Deutschlands mit der PDS gab es bisher nur auf kommunaler Ebene.
Verhältnis zu den Kirchen
Seit ihrer Gründung steht die CDU Menschen aller Konfessionen offen, auch Nichtchristen. Dass sich die CDU ausdrücklich als christlich bezeichnet, beruht auf dem Entschluss der Partei, sich dem christlichen Menschenbild ausdrücklich verpflichtet zu erklären. In den Wahlprogrammen von SPD, FDP oder den Grünen ist ein solcher Bezug nicht vorhanden.
Bei der Parteigründung im Jahre 1945 war zudem die Überwindung des politischen Gegensatzes zwischen Katholiken und Protestanten ein Hauptmotiv für die Aufnahme des Adjektivs „christlich“ in den Parteinamen. In Deutschland hatte es zuvor keine überkonfessionellen christlichen Parteien gegeben, da die Zentrumspartei überwiegend katholisch geprägt war. Die überkonfessionelle Ausrichtung ist auch in der Gegenwart an der Mitgliederstruktur ablesbar. Laut einer Studie der Freien Universität Berlin von 2005 bekennen sich gegenwärtig 51 % der CDU-Mitglieder zur katholischen Konfession, 33,3 % geben ein evangelisches Bekenntnis an und 15,7 % fühlen sich keiner Kirche zugehörig.
Thematisch gibt es im Verhältnis zu den politischen Äußerungen führender Kirchenvertreter regelmäßig Gemeinsamkeiten aber auch unterschiedliche Ansätze und Widersprüche zu den Kirchen, etwa in der Sozialpolitik (vgl. Christliche Soziallehre) oder bei der Förderung der Biotechnologie, insbesondere der Genomforschung.
Innere Struktur
Die CDU hat in allen Bundesländern außer Bayern (dort gibt es die CSU) Landesverbände gebildet und ist in allen entsprechenden Landtagen in Fraktionsstärke vertreten.
FraktionFraktion
Mitglieder
Die CDU hat zurzeit 574.526 Mitglieder (Stand: 2. Februar 2005)
Das Durchschnittsalter der CDU-Mitglieder beträgt 55,3 Jahre.
25,2 % der Mitglieder sind weiblich und 74,8 % männlich. Dabei ist der Frauenanteil in den neuen Bundesländern mit 29,2 % höher als in den alten Bundesländern, wo er nur 24,8 % beträgt.
Vor 1966 wurde die Mitgliederentwicklung von der CDU-Bundesgeschäftsstelle lediglich geschätzt. Die Zahlen ab 1966 beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Sie stammen aus der Zentralen Mitgliederkartei der CDU.
Daten der Landesverbände
Parteifinanzen
Die CDU erhielt 2002 Einnahmen von 141,6 Mio. Euro. Davon entfielen 41 % auf die Mitgliedsbeiträge, 31 % durch Zahlung staatlicher Mittel, 22 % durch Spendenzahlungen, 2 % durch sonstige Einnahmen. Zum Vergleich: die CSU erhielt Einnahmen von 46,1 Mio. Euro und die SPD in Höhe von 158,8 Mio. Euro.
Hochburgen
Die Hochburgen der Partei konzentrieren sich vor allem auf ländliche und/oder katholische Regionen wie die Eifel, das Münsterland, das Sauerland, den Niederrhein, den Landkreis Fulda, Oberschwaben, das Emsland, Nordfriesland, Vorpommern sowie weite Gebiete von Sachsen, das thüringische Eichsfeld, Taunus und wohlhabende Städte wie Baden-Baden, Konstanz und Pforzheim. Nur geringen Zulauf hat die Partei in Bremen, Brandenburg und Ost-Berlin.
Verhältnis zur CSU
CDU und CSU sind als Sammlungsbewegungen nach den Wirren des 2. Weltkrieges entstanden und hatten als Leitbild künftiger Politik das christliche Menschenbild im Mittelpunkt. Als Sammlungsbewegung ist hierbei zu verstehen, dass sich dezentral Gruppen zusammenschlossen – Schwerpunkte in Köln, Berlin, München. Daher auch der Begriff „Union“ und nicht Partei. Im Falle der CDU fand man sich erst im Jahre 1949 zum ersten Bundesparteitag, also nach der Wahl des ersten Bundeskanzlers, Konrad Adenauer (CDU) zusammen. Die Union in Bayern beließ es bei ihrem Engagement auf Landesebene, stellt aber frühzeitig klar, dass die CSU-Partei mit bundespolitischem Bezug sein und auf Bundesebene gemeinsam mit der CDU eine Einheit darstellen wollte. Zusammen mit der CSU bildet sie eine gemeinsame Bundestagsfraktion der beiden Unionsparteien, die programmatisch gemeinsam agiert. Dieses Verhältnis war aber nicht immer unproblematisch und es gab teilweise heftige Auseinandersetzungen, die ihren Höhepunkt beim Kreuther Trennungsbeschluss fanden.
Vereinigungen und Sonderorganisationen der CDU
Neben den Landesverbänden spielen die Vorfeldorganisationen in der CDU eine wichtige innerparteiliche Rolle. Die Vereinigungen sind im Statut der CDU satzungsrechtlich verankert. Dabei kommen ihnen zwei Hauptaufgaben zu. Sie sollen einerseits die Politik der Partei innerhalb ihrer jeweiligen Wirkungskreise verbreiten. Andererseits sollen sie aber auch die Anliegen der von ihnen vertretenen Gruppen in die Politik der CDU einfließen lassen. Die Vereinigungen genießen im Verhältnis zu anderen Parteien eine weitgehende Unabhängigkeit von der Gesamtpartei. Neben dem Recht, sich eine eigene Satzung zu geben, drückt sich dies vor allem darin aus, dass ihre Mitglieder nicht zwangsläufig Mitglied der Gesamtpartei seien müssen. Zudem haben sie ausdrücklich das Recht auf eigene politische Verlautbarungen, wenn diese nicht den Grundsätzen der Partei widersprechen.
Neben den satzungsmäßig verankerten Vereinigungen gibt es in der CDU noch weitere Vorfeldorganisationen mit unterschiedlichem Status. In der Literatur werden sie teilweise auf eine Stufe mit den Vereinigungen gestellt.
Zurzeit verfügt die CDU über sieben Vereinigungen. Ihr Entstehen geht zum größten Teil auf die Anfangszeit der Partei in den 1950er Jahren zurück. Ihr innerparteiliches Gewicht ist unterschiedlich groß. Neben der Jungen Union wird allgemein die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung als besonders einflussreich angesehen. Die Bedeutung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA oder auch Sozialausschüsse), die noch bis in die 1970er Jahre hinein ein w | | |